Preise
(Bitte Mindestbuchungszeiten beachten)
Hauptsaison | Zwischensaison | Nachsaison | |
Zimmer Preise pro Person und Übernachtung | 48 € | 44 € | - |
Ferienwohnung | 99 € | 88 € | 83 € |
Die Zimmerpreise verstehen sich inklusive Frühstück.
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Bei Einzelbelegung wird ein Zuschlag von 25 € auf den Preis pro Person und Übernachtung erhoben.
- Mindestbuchungen siehe unten!
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Die Preise für die Ferienwohnung verstehen sich inkl. Bettwäsche und Handtücher. Die Endreinigung
bieten wir mit einer einmaligen Pauschale von 88 € an.
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Baby/Kleinkinderbett 40 € (pro Aufenthalt) - Kinderhochstuhl 20 € (pro Aufenthalt)
Nachsaison
| 06.01.2023 - 30.03.2023 31.10.2022 - 20.12.2022 |
Zwischensaison
| 30.03.2023 - 10.06.2023 11.09.2023 - 31.10.2023 |
Hauptsaison | 10.06.2023 - 11.09.2023 20.12.2022 - 06.01.2023 |
In den Weihnachts- und Osterferien gelten die Hauptsaisonpreise,
zum Bikebrennen die Zwischensaisonpreise.
Mindestbuchzeit in diesen Zeiträumen 7 Übernachtungen.
Mindestbuchungen (nach Absprache):
Januar bis Ende März: 4 Übernachtungen für die Zimmer - für die Ferienwohnung 5-6 Übernachtungen
April und Mai: 4-5 Übernachtungen - für die Ferienwohnung 6-7 Übernachtungen
Juni bis 19. September: 7 Übernachtungen
19. September bis Ende Oktober: 5 Übernachtungen - für die Ferienwohnung 6-7 Übernachtungen
November bis 22. Dezember: 5-6 Übernachtungen für die Ferienwohnung
Für die Bed & Breakfast-Vermietung ist die Villa Flora vom 01.11.2022 bis zum 30.04.2023 und vom 01.10.2023 bis zum 12.05.2024 geschlossen.
Buchungsbedingungen:
Die private Zimmervermietung wie auch die private Ferienwohnungsvermietung sind nach dem BGB geregelt, woraus sich grundsätzlich, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, die vertraglichen Regelungen für den Mieter und den Vermieter ergeben.
Das heißt, daß mit der Buchung durch den Gast und mit der Bestätigung durch den Vermieter ein für beide Seiten verbindlicher Miet- bzw. Belegungsvertrag zustande gekommen ist.
Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung.
Keiner der Vertragsparteien kann einseitig vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, ganz gleich welche Stornogründe (Ausnahme: Höhere Gewalt) vorliegen. Die Parteien können sich jedoch jederzeit auf eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages einigen. In diesem Fall kann der Vermieter den vereinbarten Mietpreis abzüglich seiner ersparten Aufwendungen vom Gast verlangen. Der Vermieter ist jedoch nach Treu und Glauben gehalten, die gebuchte Unterkunft anderweitig zu vergeben, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Ebenso ist der Vermieter bei Nichtbereitstellung des Zimmers oder der Ferienwohnung verpflichtet, dem Gast Schadensersatz zu leisten. Muß dieser in einem solchen Fall z.B. ein anderes, teureres Zimmer oder eine teurere Wohnung beziehen, so kann der Gast den Differenzbetrag als Schaden geltend machen.